01.01.2024 – Das Heizungsgesetz

Nach langem Hin und Her ist das viel gescholtene und diskutierte „Heizungsgesetz“ am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und gilt grundsätzlich schon ab 01.01.2024. Allerdings ist dies kein neues Gesetz. Es handelt sich vielmehr um eine Änderung einzelner, schon bestehender Gesetze.

Dementsprechend schwer ist es, den veröffentlichen Text und die Änderungen zu verstehen Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Informationen erklären:

 

Aber das Wichtigste vorab: In Bestandsgebäuden wird es keine Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen geben. Erst Ende 2044 soll endgültig Schluss mit fossilen Heizkesseln sein!

 

Das neue Gesetz sieht auch im Falle eines technisch notwendigen Austauschs einen Haufen Übergangsfristen vor. So müssen Gemeinden im Grundsatz zuerst eine Wärmeplanung vornehmen. Gemeinden über 100.000 Einwohnern haben dafür bis 30.06.2026 Zeit, kleinere sogar bis 30.06.2028. Bis zu dieser Deadline dürfen also noch nicht-GEG-konforme Heizungen eingebaut werden, wobei hier der Beginn des Einbaus entscheidend ist.

§ 71 i GEG siehe eine allgemeine Übergangsfrist von 5 Jahren vor, binnen der man im Falle eines nötigen Austausches der Heizung noch eine nicht-GEG-konforme oder gar gebrauchte Heizung einbauen und eben maximal für 5 Jahre betreiben kann. Dadurch kann einem überhitzen Markt gerage wegen Lieferengpässe entgegen gewirkt werden.

 

§ 71 j GEG erlaubt, eine nicht-GEG-konforme Heizung auch nach Ablauf der Deadlines 2026/2028 einzubauen, falls man einen 10-Jahres-Vertrag mit einem Fernwärmebetreiber schliesst. Plant hingegen die Kommune gar ein Wasserstoffnetz, greift die Ausnahme des § 71 k: Dann darf man weiterhin eine Erdgasheizung betreiben, die auf Wasserstoff umrüstbar ist.

Weil das Ganze so extrem kompliziert ist, sieht das Gesetz auch verpflichtend eine Beratung durch fachkundige Personen vor, wobei das auch der Heizungsbauer sein kann. Eigentlich waren eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten geplant. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aber jüngst einen Topf von 60 Milliarden Euro für unzulässig erklärt hat, haben Regierung und KfW inzwischen etliche Fördermöglichkeiten auf Eis gelegt.

 

Quelle: Paukner&Wolf Immobilienverwaltungs GmbH