Immobilienverwaltung

Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten

Immobilienverwaltung ist eine Sache des Vertrauens, denn das Management von Gebäuden erfordert eine Menge Zeit, Know-how, Personal und finanzielle Mittel. Ökonomisch betrachtet, erfordert eine Immobilie Aufwendungen, welche die Ursprungsinvestition um ein Vielfaches überschreiten. Durch ein professionelles Gebäudemanagement werden Bewirtschaftungskosten erheblich gesenkt.

Wohnungseigentumsverwaltung

Bei dem Begriff Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) handelt es sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen. Unsere Aufgabe als Hausverwaltung ist die zuverlässige, sichere und gesetzeskonforme Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Beschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und der Eigentümergemeinschaft.

Sie als Eigentümer profitieren von Transparenz, verständlichen Jahresabrechnungen, gut vorbereiteten Eigentümerversammlungen,  präzise formulierten Beschlussanträgen, zeitnaher Erstellung und Versendung der Protokolle und  von der Umsetzung aller Beschlüsse.

 

Allgemeine Verwaltung:

  • Übernahme der vorhandenen Unterlagen vom Vorverwalter / Bauträger
  • Übernahme aller Daten in unser EDV System
  • Datenänderung bei Nutzerwechsel
  • Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat

 

Kaufmännische Verwaltung:

  • Buchhaltung und Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für die Eigentümer
  • Unterstützung der Verwaltungsbeiräte bei Belegprüfungen
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung aller zur Verwaltung erforderlichen Verträge

 

Technische Verwaltung:

  • Regelmäßige Objektbegehungen ggf. mit dem Hausmeister und den Verwaltungsbeiräten
  • Abstimmung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Vergabe von Aufträgen

Mietverwaltung

Bei dem Begriff der Mietverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Immobilie mit mehreren Einheiten. Als “verlängerter Arm” des Eigentümers sorgen wir für eine umfassende und qualifizierte Betreuung sowie die vollständige Entlastung von umfangreichen Arbeiten. Hierbei steht für uns die Werterhaltung und die Rendite Ihrer Immobilie im Vordergrund.

Angefangen mit der kaufmännischen Abwicklung, über die technische Verwaltung, bis zur sorgfältigen Abwicklung von Mieterwechseln sind wir für Sie tätig.

 

Kaufmännische Mietverwaltung:

  • Buchhaltung und Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Mieter
  • Betreuung der Mieter
  • Abwicklung des Mieterwechsels und Neuvermietung
  • Abwicklung der Mietkaution

 

Technische Mietverwaltung:

  • Regelmäßige Begehungen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Abwicklung bzw. Betreuung und Überwachung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen

Sondermietverwaltung

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist Kraft Gesetzes Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG – Verwalter.

Die Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Wohnungs- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.

Um hier Entlastung zu gewährleisten, übernehmen wir gern für die Objekte, die im Rahmen der WEG – Verwaltung durch uns betreut werden, auch für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung.

Dazu bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Vertrages zwischen dem Wohnungs- / Teileigentümer und der Verwaltung. In diesem Falle würden dann für die betreffende Wohnung dieselben Leistungen erbracht wie für die Mietverwaltung.

 

Kaufmännische Verwaltung:

  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter
  • Abwicklung des Schriftverkehrs
  • Betreuung der Mieter
  • Abwicklung des Mieterwechsels und Neuvermietung
  • Abwicklung der Mietkaution

 

Technische Verwaltung:

  • Mängelbeseitigung im Sondereigentum
  • Durchführung von Sanierungsarbeiten im Sondereigentum

Referenzen