Wärmepläne für die Umwelt

Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze und Vorgaben, ein besonders wichtiges ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz.

Es bildet die Grundlage für klimafreundliches Heizen und ist am 01.Januar. 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.

Für Eigentümer mit Bestand ist demnach wichtig: Erst wenn die geforderte kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Sie verpflichtet, mit mind. 65 % erneuerbaren Energien zu heizen – sobald die alte Heizung kaputt geht. Neubauten sind ab 01.Januar.2024 gem. GEG verpflichtet.